Rechtsanwalt Ralf B. Herden

Rechtsanwalt

Ralf Bernd Herden

Bürgermeister a.D.

Lehrbeauftragter an der

Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl am Rhein

 

Nachbarrecht:

Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ist Nachbarrecht im Alltag allgegenwärtig und lebendig, nur dass wir dies oft nicht bemerken. Wenn die rechtlichen und persönlichen Beziehungen zwischen den Nachbarn rechtlich klar sind und menschlich einwandfrei funktionieren, ist dies der erstrebenswerte und erlebenswerte Idealzustand.

Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg wird durch das baden-württembergische Nachbarrechtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Januar 1996 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1996, S. 53), ergänzt z.B. durch  Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Februar 2014 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2014,  S. 65), geregelt.

 

 

Keine Vorschriften des Nachbarrechts, aber durchaus mit schützender Wirkung sind solche, welche Rechtsgrundlage eines polizeilichen Einschreitens sein können.

Ruhestörung (§ 117 OWiG: Unzulässiger Lärm) ist eine mit Geldbuße zu ahndende Ordnungswidrigkeit. Daneben gibt es individuelle, kommunale Sonderregelungen, welche nicht übersehen werden dürfen. Zu nennen sind dabei beispielsweise die kommunalen Polizeiverordnungen, zu deren Erlass die Gemeinden nach dem Polizeigesetz bzw. dem Kurortegesetz ermächtigt sind. Auch sie sollen der Aufrechterhaltung eines gedeihlichen Zusammenlebens dienen - aber eben auf öffentlich-rechtlicher, polizeilicher Basis. Bei Ruhestörungen können solche Regelungen sehr hilfreich sei, indem als letzter Weg der einer Anzeige beschritten wird.

Die Bedeutung des Nachbarrechts (im engeren und weiteren Sinne) wird uns meist erst dann, aber dann umso drastischer, bewusst, wenn es zwischen den Nachbarn aus irgendeinem Grund "nicht mehr funktioniert".

Die Ursache dafür kann vielschichtig sein. Meine reiche, insbesondere auch kommunale Erfahrung ermöglicht es mir hier, praxisnahe Lösungen aufzuzeigen, welche die rechtlichen und menschlichen Probleme gleichermaßen sachgerecht berücksichtigen. Die optimalste Lösung bei Fragen des Nachbarrechts liegt hierbei stets darin, das Gericht erst dann anzurufen, wenn die Bestrebungen, gütlich und einvernehmlich eine Lösung zu erzielen, endgültig gescheitert sind. Dann ist Rechtsschutz gerichtlich zu suchen und auch durchzusetzen.

Probleme aus dem Nachbarrecht sind insbesondere:

  • Lärm (der die allerverschiedensten Ursachen haben kann)
  • Geruchsbelästigungen
  • Samenanflug
  • Grenzabstände bei Bebauungen (Gebäude, Zäune etc.)
  • Grenzabstände bei Pflanzungen (Hecken, Bäume etc.)
  • Dingliche Rechte (wie zum Beispiel Nutzungsrechte, Durchgangsrechte, Leitungsrechte, Quellrechte etc.)

 Meine Schriften zum Nachbarrecht:

 

Unfriedliche Hinterlassenschaften

eines Friedensbotens
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Originaltext in: Haus und Garten (Verbandszeitschrift - des Landesverbandes der Gartenfreunde Baden-Württemberg - für Siedler, Eigenheimer und Kleingärtner), Ausgabe 4, April 2017, Seite 84

 

Was Du nicht willst das man Dir tu...

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Originaltext in: Haus und Garten (Verbandszeitschrift - des Landesverbandes der Gartenfreunde Baden-Württemberg - für Siedler, Eigenheimer und Kleingärtner), Ausgabe 3, März 2016, Seite 62/63 

 

Der Gartenzwerg als Quälgeist...
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Originaltext in: Haus und Garten (Verbandszeitschrift - des Landesverbandes der Gartenfreunde Baden-Württemberg - für Siedler, Eigenheimer und Kleingärtner), Ausgabe 3, März 2017, Seite 60

 

Hecke oder nicht Hecke...
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 Originaltext in: Haus und Garten (Verbandszeitschrift - des Landesverbandes der Gartenfreunde Baden-Württemberg - für Siedler, Eigenheimer und Kleingärtner), Ausgabe 3, März 2015, Seite 63

 

 

Ralf Bernd Herden - Rechtsanwalt, Bürgermeister a.D., Lehrbeauftragter in Lahr und Bad Rippoldsau    Fon: 07821 / 95 70 04 und 07839 / 910 98 00