Rechtsanwalt Ralf B. Herden

Rechtsanwalt

Ralf Bernd Herden

Bürgermeister a.D.

Lehrbeauftragter an der

Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl am Rhein

 

e-mail:

kanzlei@rechtsanwalt-herden.de

 

Mandantenanfrage:

Die Anfrage eines möglichen Mandanten, durch welche dieser sein Anliegen schildert und nachfrägt, ob ein Mandant übernommen werden kann, ist selbstverständlich stets kostenfrei.

 

Kosten / Vergütung:

Für die Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts sind die gesetzlichen Bestimmungen maßgebend. Auch eine Honorarvereinbarung ist im Rahmen dieser Vorgaben zulässig. Üblicherweise strebe ich den Abschluss einer Honorarvereinbarung an, wobei die gesetzliche Gebühr in jedem Fall die Mindestgebühr darstellt. Mein üblicher Stundensatz beträgt (je nach Rechtsgebiet und Komplexität) ab  € 200.-, Tagessatz gegebenenfalls nach Vereinbarung.

 

Grundsätzlich übernehme ich Mandate ausschließlich im Bereich meiner o.g. Interessenschwerpunkte.

 

Meine Mandanten haben stets Klarheit über die Kosten, welche ihnen entstehen. Offenheit, Ehrlichkeit und Eindeutigkeit sind auch hier unverzichtbare Grundsätze. Sprechen Sie mich an!

 

Einholung der Deckungszusage

bei der Rechtsschutzversicherung

 

Um Irrtümer, Missverständnisse oder Fehlvorstellungen zu vermeiden weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung in jedem Fall gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit ist, welche in der Regel gerade nicht  von der Rechtsschutzversicherung gedeckt wird. Sie unterfällt nicht dem Begriff der Erstberatung, sondern löst eine eigene Geschäftsgebühr aus.

 

Es ist daher in den meisten Fällen ratsam die Deckungszusage bei der Versicherung direkt selbst einzuholen, um überflüssige Rechtsanwaltsgebühren zu vermeiden.

 

Erstberatung

 

Die sogenannte Erstberatungsgebühr fällt an, wenn der potentielle Mandant sich zu einem ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt zusammenfindet. Dabei ist nicht entscheidend wo und wie lange dieses Gespräch stattfindet. Sobald der Rechtsanwalt sich somit nach mündlicher Erläuterung (beispielsweise auch am Telefon) mit dem Anliegen des Nachfragenden befasst und einen konkreten Rat oder eine Auskunft erteilt, wird die Erstberatungsgebühr fällig.

 

Auch eine erste Prüfung und Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines bevorstehenden oder beabsichtigten Rechtsstreits nach Zusendung der entsprechenden Unterlagen löst die Erstberatungsgebühr aus; selbst dann, wenn kein entsprechendes Mandat erteilt wird. Denn der Mandant nimmt  dann eine geldwerte Leistung in Anspruch, durch welche er in die Lage versetzt wird, zu entscheiden, ob er die Angelegenheit weiter verfolgen möchte oder auf sich beruhen lassen will.

 

Die Höhe der Erstberatungsgebühr ist wie alle anderen Gebühren, die der Rechtsanwalt berechnen darf, im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Verbraucher müssen hierbei mit einer maximalen Erstberatungsgebühr von 190,00€ zzgl. Mehrwertsteuer rechnen.

 

Wendet sich hingegen ein Unternehmer oder ein Selbständiger an einen Rechtsanwalt, spielt die maximale Höhe von 190,00€ keine Rolle mehr. Wenn sich das Anliegen somit auf eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit bezieht, dann kann auch eine höhere Gebühr berechnet werden.

 

Wenn der Rechtsanwalt über die Erstberatung hinaus für den Mandanten tätig wird, wird die Erstberatungsgebühr jedoch auf die anschließende Tätigkeit angerechnet.

Kontakt per e-Mail, Telefax oder Anrufbeantworter

Bei Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Telefax kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die betreffende E-Mail oder das betreffende Telefax   so rechtzeitig gelesen wird, dass alle zur Einhaltung von Terminen oder Fristen erforderlichen Maßnahmen termin- bzw. fristgerecht ergriffen werden können.
 
Gleiches gilt für das Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
 
Nehmen Sie deshalb ausschließlich persönlich Kontakt mit uns auf. Für jede andere Form der Kontaktaufnahme muss eine Haftung ausdrücklich ausgeschlossen werden. Nutzen Sie andere Wege der Kontaktaufnahme als den persönlichen Weg, schließen Sie bereits vorab ausdrücklich jede Haftung unsererseits aus und verzichten bereits vorab auf alle sich hieraus möglicherweise ergebenden Schadenseratzansprüche.
 
Ein Auftrag / Mandatsverhältnis kommt auschließlich und allein durch ausdrückliche Annahme meinerseits zustande!
 
Ich übernehme grundsätzlich und ausnahmlos nur Mandate von solchen Organisationen, welche die Inhalte, Werte und Traditionen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zweifelsfrei und uneingeschränkt anerkennen.
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die unverschlüsselte Kommunikation per E-Mail – wie allgemein bekannt - gewisse unkalkulierbare Unsicherheiten birgt. 
 
Eine E-Mail ist im Hinblick auf Sicherheit und Vertraulichkeit der Postkarte im traditionellen Übermittlungsweg vergleichbar.
 
Eine Haftung für Mitteilungen aus unverschlüsselter Übermittlung ist daher ausdrücklich ausgeschlossen; bei unverschlüsselter Erstübermittlung wird das Einverständnis zur weiteren unverschlüsselten Übersendung elektronischer Nachrichten (bis zum ausdrücklichen Widerspruch) unterstellt.


Sofern uns Mandanten oder sonstige Kanzleikontakte bitten, Emails an eine oder mehrere Email-Adressen zu senden, müssen wir darauf vertrauen können, dass der jeweilige Mandant / Kanzleikontakt in seinem / ihrem Geschäftskreis für die Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes alle rechtlich erforderlichen Regelungen und Sicherungen einwandfrei getroffen hat. Eine Prüfung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften seitens des jeweiligen Mandanten / Kanzleikontaktes kann von uns aus nicht erfolgen.

 

Für jede von mir übersandte e-Mail gilt ausdrücklich der jeweils beigefügte Rechtshinweis / mentions legales / Disclaimer den Sie für den Fall, dass Sie dieser einmal nicht erreicht haben sollte, hier abrufen können.
 
Keine Mandate gegen von mir betreute Organisationen
 
Auch wenn es eigentlich selbstverständlich ist, weise ich nochmals ausdrücklich darauf hin: Ich übernehme keine Mandate gegen von mir betreute / vertretene Verbände oder deren Gliederungen (Regional-/ Bezirks- / Kreis- / oder Ortsvereine). Ich vertrete die Interessen der Gemeinschaft dieser Gruppen, nicht die Interessen einzelner gegen diese Organisationen.
 
Wichtiger Hinweis
 
Sollten Sie zu einem Artikel oder Dokument Zweifel in Bezug auf Urheberrechte, Datenschutzbestimmungen oder Persönlichkeitsrechte haben, verständigen Sie uns bitte umgehend. Wir werden mögliche Fehler, welche trotz größter Sorgfalt nie völlig auszuschließen sind, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend umgehend korrigieren. Es genügt Ihr freundlicher Hinweis. Einer Abmahnung bedarf es nicht, einer entsprechenden Kostennote wird rein fürsorglich bereits vorab widersprochen. Gegenklage wird ausdrücklich vorbehalten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Haftungsausschluss
 
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Ich übernehme keine strafrechtlichen Mandate.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Sicherstellung der höchstmöglichen Beratungsqualität für mich vorrangig ist. Deshalb übernehme ich beispielsweise keine Beratungen im Strafrecht - bitte wenden Sie sich direkt an eine/n in diesem Rechtsbereich erfahrenen und umfassend tätigen Kollegen bzw. eine Kollegin.

 

Ralf Bernd Herden - Rechtsanwalt, Bürgermeister a.D., Lehrbeauftragter in Lahr und Bad Rippoldsau    Fon: 07821 / 95 70 04 und 07839 / 910 98 00